GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Wir sind bestrebt, den mit uns geschlossenen Kaufvertrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit aus zu führen. Die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen haben wir deshalb aufgeführt, da sie einerseits zu einem ordentlichen Vertragsabschluss gehören, branchenüblich sind und andererseits bei evtl. auftretenden Unstimmigkeiten zur Klärung beitragen.

Vertragsabschluß

Maßgebend für den Kaufvertrag ist der Inhalt der Rechnung / Auftragsbestätigung. Zusatz – oder Abänderungs – Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Der Verkäufer ist berechtigt, nach Abschluss des vorliegenden Vertrages die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Käufer unrichtige Angaben, insbesondere über seine Person, seinen Beruf, seine Firma, seine Einkünfte, seine Zahlungsfähigkeit und / oder Kreditwürdigkeit, gemacht hat. Nimmt der Käufer die gekauften Gegenstände nicht innerhalb von 8 Tagen nach schriftlicher Aufforderung ab oder lehnt er die Erfüllung dieses Vertrages ganz oder teilweise ab, so ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrages abzulehnen und Schadenersatz in Höhe von 25 % der Verkaufssumme zu verlangen.

Dieser Schadenersatz kann nur höher oder niedriger angesetzt werden, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

 

Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, das bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Handelsübliche Farb – und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.

Lieferung und Montage

Der Verkäufer wird nach Möglichkeit die vereinbarten Liefertermine einhalten. Beide Parteien sind berechtigt, nach Ablauf von zwei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin ohne irgendwelche Ersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten, falls bis dahin die Lieferung nicht erfolgt ist. Der Transport der gekauften Gegenstände bis zur Wohnung das Käufers erfolgt auf Kosten des Verkäufers und auf Gefahr des Käufers bis einschließlich 3. Stock. Sofern keine Aufzugsbenutzung möglich ist, werden bei Lieferung in höhere Stockwerke die hierdurch anfallenden Kosten berechnet. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit der Aufstellung der gekauften Gegenstände in der Wohnung oder im Gebäude des Käufers entstehen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen vor.

Die Montage geht zu Lasten des Käufers, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Gegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies unverzüglich dem Käufer mitzuteilen. Dies gilt ebenso für die Tragfähigkeit von Stockwerk – Böden.

Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.

Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe der gekauften Gegenstände schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung zu rügen. Der Käufer ist berechtigt Nachbesserung zu verlangen. Nach Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Verkäufer Ersatzlieferung vornehmen. Der Käufer kann Rückgängig – machung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur – oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.

Zahlung

Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis oder Restkaufpreis ist bei Lieferung zu zahlen. Bei Teillieferung ist der Kaufpreis für die gelieferten Teile fällig. Bei Mängeln ist der Käufer lediglich berechtigt, einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Besondere über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus den Geschäftsverbindungen verbleiben die gekauften Gegenstände im Eigentum des Verkäufers.

 

 

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